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Google Updates Naming Conventions for ‚In-Stream‘ Video Ads

Google Updates Naming Conventions for ‚In-Stream‘ Video Ads

Von Adalytics angezweifelt

Im Juni veröffentlichte der Anbieter für Werbeintelligenz Adalytics einen Bericht, der darauf hinwies, dass rund 75 % der über die TrueView-Video-Kampagne von Google erworbenen Anzeigen auf Flächen geschaltet wurden, die nicht den angegebenen Standards für die Platzierung von TrueView-Anzeigen entsprechen. Adalytics behauptete insbesondere, dass die Mehrheit der über die Option erworbenen „In-Stream“-Anzeigen letztendlich stummgeschaltet und automatisch abgespielt wurde „als Out-Stream-Video oder als verdeckte Videoplayer auf unabhängigen Websites“.

Ungewöhnlicher Schritt von Google

Anstatt hochwertige In-Stream-Platzierungen anzubieten, schaltete Google die Anzeigen laut dem Bericht auf weniger ansprechenden Flächen, was zu einer höheren Gesamtzahl von Impressionen führte, aber wahrscheinlich geringere Ergebnisse erzielte. Google widersprach der Analyse, hat aber interessanterweise nun einen ungewöhnlichen Schritt unternommen, um dies anzugehen, indem es den Namen seines „In-Stream“-Angebots in „überspringbare Anzeigen“ ändert.

Wie YouTube erklärt:

„Um das Anzeigenformat genauer zu beschreiben, wird das YouTube-Anzeigenformat „In-Stream-Anzeigen“ jetzt in Display & Video 360 als „überspringbare Anzeigen“ bezeichnet. Diese Namensaktualisierung hat keine Auswirkungen auf die Erstellung oder Verwaltung von Kampagnen, aber wir empfehlen, sicherzustellen, dass Ihr Team über die neuen Bezeichnungen informiert ist.“

Es heißt also nicht mehr „In-Stream“, sodass eine Beschwerde über alternative Platzierungen nichtig wäre.

Vereinfachung der Namenskonventionen

Google hat weiter klargestellt, dass die Namensänderung alle Awareness- und Consideration-Kampagnen in Display and Video 360 betrifft und die Aktualisierung „zur Vereinfachung der Namenskonventionen zwischen Awareness-Formaten“ vorgenommen wurde.

Das mag die eigentliche Motivation sein, aber es ist interessant, dass das genaue Format, das in Frage gestellt wurde, in einer Weise umbenannt wird, die dazu führen würde, dass zukünftige Bedenken weniger gültig wären, da es nicht speziell „In-Stream“ genannt wird.

Natürlich ändert das nichts an dem Inhalt des Adalytics-Berichts, der immer noch Gegenstand einer laufenden Sammelklage ist und Google möglicherweise Milliarden an Rückerstattungen kosten könnte. Aber es ist eine interessante Randnotiz, die auch für diejenigen relevant sein wird, die TrueView-Kampagnen in Zukunft durchführen.

Stimmigkeit mit IAB-Standards

Der aktualisierte Name entspricht auch den Standards des Interactive Advertising Bureau (IAB) für In-Stream-Videoformate, was sicherstellt, dass Google weitere Komplikationen vermeidet, wenn Fragen zu Anzeigenimpressionen und -leistung gestellt werden.

Es gibt also Gründe jenseits des Adalytics-Berichts, die eine Aktualisierung der Namenskonventionen rechtfertigen. Trotzdem könnte dies auch Auswirkungen auf den Fall haben, was Google dazu veranlasst hat, diesen Schritt zu unternehmen.

In jedem Fall ist es für Google-Marketer erwähnenswert.


Quelle