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Google Updates Naming Conventions for ‚In-Stream‘ Video Ads
Eine ungewöhnliche Änderung
Im Juni veröffentlichte der Anbieter von Werbeintelligenz Adalytics einen Bericht, der besagte, dass etwa 75% der über die TrueView-Video-Kampagne von Google gekauften Anzeigen auf Flächen angezeigt wurden, die nicht den angegebenen Standards für die Platzierung von TrueView-Anzeigen entsprachen. Besonders bemerkenswert war, dass Adalytics behauptete, die Mehrheit der über die Option erworbenen In-Stream-Anzeigen wurde schließlich stummgeschaltet und automatisch abgespielt „als Out-Stream-Video oder als verdecktes Video auf unabhängigen Websites“.
Anstatt also eine Premium-Platzierung im In-Stream zu ermöglichen, wurden diese Anzeigen laut dem Bericht von Google auf minderwertigeren Anzeigeflächen platziert. Dadurch wurden zwar insgesamt mehr Impressionen erzielt, aber wahrscheinlich geringere Ergebnisse erzielt.
Google widersprach der Analyse, aber interessanterweise hat Google nun scheinbar einen ungewöhnlichen Schritt unternommen, um dies zu bewältigen, indem es den Namen seines „In-Stream“ -Angebots für Anzeigen in „skippable ads“ geändert hat.
Wie von YouTube erklärt:
„Um das Anzeigenformat genauer zu beschreiben, wird das Anzeigenformat „In-Stream-Anzeigen“ in Display & Video 360 jetzt „skippable ads“ genannt. Aufgrund dieser Aktualisierung der Benennung gibt es keine Änderungen in der Erstellung oder Verwaltung von Kampagnen, aber wir empfehlen, sicherzustellen, dass Ihre Teams über die neuen Namen informiert sind.“
Es heißt also nicht einmal mehr „In-Stream“, sodass man sich nicht über alternative Platzierungen beschweren kann.
Google hat außerdem klargestellt, dass die Namensänderung alle Kampagnen im Bereich Awareness und Consideration in Display and Video 360 betrifft und dass die Aktualisierung „zur Vereinfachung der Benennungskonventionen zwischen Awareness-Formaten“ vorgenommen wurde.
Das mag zwar die eigentliche Motivation sein, aber es ist interessant, dass es das genaue Format umbenennt, das in Frage gestellt wurde – auf eine Weise, die bedeutet, dass zukünftige Bedenken dazu weniger gültig wären, da es nicht explizit „In-Stream“ heißt.
Natürlich ändert das nichts am Inhalt des Adalytics-Berichts, der immer noch Gegenstand einer laufenden Sammelklage ist und Google möglicherweise Milliarden an Rückerstattungen kosten könnte. Aber es ist eine interessante Randnotiz, die auch für diejenigen, die TrueView-Kampagnen durchführen, relevant sein wird.
Bessere Übereinstimmung mit den Standards der IAB
Der aktualisierte Name entspricht auch besser den Standards des IAB für In-Stream-Videoformate, was sicherstellen könnte, dass Google weitere Komplikationen vermeidet, wenn Fragen zur Anzeigenimpressionen und zur Leistung gestellt werden.
Es gibt also Gründe jenseits des Adalytics-Berichts, die eine Aktualisierung der Benennungskonventionen rechtfertigen. Aber es könnte dennoch Auswirkungen auf den Fall haben und Google dazu veranlasst haben, diese Änderung vorzunehmen.
In jedem Fall ist es für Google-Marketer erwähnenswert.